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Mittwoch, 12. November 2008

Wohnungsdurchsuchung bei Mitautor von "Die Online-Durchsuchung"

Zufällig ist er auch noch Vorsitzender der German Privacy Foundation!
Eine typische Ein- schüchterung seitens des Staates?



Mehr Infos im Blog des Betroffenen.
Sein Buch "Die Online-Durchsuchung" (amazon.de)
Seite der German Privacy Foundation

Samstag, 25. Oktober 2008

Nationalbibliothek verlangt Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Beschlossen wurde die Verordnung (bgblportal.de, PDF) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) während der Fußball-WM 2006. In Kraft getreten ist sie am Donnerstag, nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Der Verordnung nach müssen von Netzpublikationen (z.B. Internetseiten) Belegexemplare bei der Nationalbibliothek abgeliefert und zur Archivierung und Einsicht dort freigegeben werden. Man zwingt quasi alle Seitenbetreiber im ("deutschen") Internet dazu, ihre Seiten, Texte oder sonstigen Medienwerke auf eigene Kosten online abzuliefern. Bei größeren oder oft aktualisierten Angeboten kann das zu Problemen führen. Lediglich privaten Zwecken dienende Websites sind von der Pflicht der Ablieferung befreit. Nur was genau sind private Seiten? Gehören dazu Blogs oder private Seiten, die zwar privat betrieben werden aber z.B. über Dinge von allgemeinen Interresse berichten?

Mit Strafen mit bis zu 10.000 Euro muss man rechnen, wenn man nach einer Abmahnung seine Inhalte nicht an die DNB abliefert. Solange die DNB jedoch selbst nicht geklärt hat, wie sie im Prinzip eine Kopie des Internets anlegen soll, wie sie mit den zu erwartenden unmengen an Daten umgehen kann, will man "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen".

Mehr zum Thema:
- "Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft" (heise.de)
- "Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren" (spiegel.de)
- Infos zur Deutschen Nationalbibliothek (de.wikipedia.org)

Foto: Deutsche Nationalbibliothek Leipzig von Trainspotter - GNU Free Documentation License

Freitag, 10. Oktober 2008

Gericht: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

Immer sind die Urteile (heise.de) zu Datenschutz, Überwachung und Urheberrecht so, dass es gegen die Bürger geht.

Nun darf man also schön weiter alles tracken, loggen und auswerten. Dabei wird so eine Datensammlung, auf der Basis von IP-Adressen, auch ohne richterliche Auskunft mit der Zeit sehr personenbezogenen.

Sogar ohne offizielle Auskunft zur Identifizierung des Nutzers erkennt man anhand von IP-Adressen (de.wikipedia.org) z.B.: Land, Region und Provider sowie über Browser/WWW weitere Details (z.B. Browser Name/Version, BS, Bildschirmauflösung). Sammelt man das in einer Datenbank zusammen mit dem Nutzungsverhalten & ggfs. Cookies, kann man nach einiger Zeit durchaus Nutzer (wieder-) erkennen und profilen. Viele meinen: "Ich bekomme jedes mal eine völlig andere IP!" Sollte das so sein, trifft das Gesagte zu, doch meist sind es ganz ähnliche IPs aus einem ziemlich kleinen Adressraum, die Nutzer je Provider und Region immer zugeteilt bekommen. Noch ein Detail, dass das Wiedererkennen erleichtert. Man muss nur lange genug Daten sammeln.

Mehr zum Thema:
- "Hausdurchsuchung beim Pressesprecher der Piratenpartei"
- "Zentrale Datensammelung -> Polizeistaat"
- "Schäubles Träume + BKA-Gesetz"
- "Schäuble gegen härtere Gesetze"
- "Lizenz zum Töten"
- "IP-Adressenauskunft auch ohne richterliche Anordnung"
- "Hannover Messe: Klimaschutz zentrales Thema"
- "Die neoliberale Privatpolizei kommt!"
- "Lobbyisten in den Bundesministerien"
- "Online-Durchsuchungen: Nun offiziell erlaubt!"
- "Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung"
- "Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung"
- "Vorratsdatenspeicherung muss verhindert werden"
- "Vorratsdatenspeicherung: Reine Überwachung der Bürger und ohne Nutzen"

Montag, 23. Juni 2008

Daten der Einwohnermeldeämter ungeschützt im Netz

Durch nicht geänderte Benutzerzugänge waren die Daten von mehr als 500.000 Bürgern über Monate hinweg im Internet für jeden abrufbar. Das berichtet die TV-Sendung "Report München" heute um 21:45 Uhr in der ARD.

"Zahlreiche Einwohnermeldeämter schützen ihre Bürgerdaten nicht vor dem Zugriff Unbefugter. Durch einen schwerwiegenden Sicherheitsmangel können Kriminelle Informationen über Namen, Wohnorte, Passnummern, ja sogar die Religionszugehörigkeit problemlos online abfragen. report München deckt auf: Eine angemessene Sicherung zahlreicher Behördenportale gibt es nicht."
Quelle: Report München

Zu dieser groben Verletzung des Datenschutzes konnte es kommen, da die nach Installation voreingestellten Passwörter nicht geändert wurden. Mit Hilfe des bekannten Standart-Zugangscodes war es möglich, Adressen, Passbilder und Religionszugehörigkeiten herauszufinden.