Freitag, 10. Oktober 2008

Gericht: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

Immer sind die Urteile (heise.de) zu Datenschutz, Überwachung und Urheberrecht so, dass es gegen die Bürger geht.

Nun darf man also schön weiter alles tracken, loggen und auswerten. Dabei wird so eine Datensammlung, auf der Basis von IP-Adressen, auch ohne richterliche Auskunft mit der Zeit sehr personenbezogenen.

Sogar ohne offizielle Auskunft zur Identifizierung des Nutzers erkennt man anhand von IP-Adressen (de.wikipedia.org) z.B.: Land, Region und Provider sowie über Browser/WWW weitere Details (z.B. Browser Name/Version, BS, Bildschirmauflösung). Sammelt man das in einer Datenbank zusammen mit dem Nutzungsverhalten & ggfs. Cookies, kann man nach einiger Zeit durchaus Nutzer (wieder-) erkennen und profilen. Viele meinen: "Ich bekomme jedes mal eine völlig andere IP!" Sollte das so sein, trifft das Gesagte zu, doch meist sind es ganz ähnliche IPs aus einem ziemlich kleinen Adressraum, die Nutzer je Provider und Region immer zugeteilt bekommen. Noch ein Detail, dass das Wiedererkennen erleichtert. Man muss nur lange genug Daten sammeln.

Mehr zum Thema:
- "Hausdurchsuchung beim Pressesprecher der Piratenpartei"
- "Zentrale Datensammelung -> Polizeistaat"
- "Schäubles Träume + BKA-Gesetz"
- "Schäuble gegen härtere Gesetze"
- "Lizenz zum Töten"
- "IP-Adressenauskunft auch ohne richterliche Anordnung"
- "Hannover Messe: Klimaschutz zentrales Thema"
- "Die neoliberale Privatpolizei kommt!"
- "Lobbyisten in den Bundesministerien"
- "Online-Durchsuchungen: Nun offiziell erlaubt!"
- "Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung"
- "Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung"
- "Vorratsdatenspeicherung muss verhindert werden"
- "Vorratsdatenspeicherung: Reine Überwachung der Bürger und ohne Nutzen"