Mittwoch, 19. März 2008

Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung

"Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das seit Jahresanfang in Kraft ist, wird partiell eingefroren:
Das Bundesverfassungsgericht verbietet in einer einstweiligen Anordnung die Verwendung der gespeicherten Daten für Zwecke der Prävention; und es verbietet die Herausgabe der Daten an die Geheimdienste.

Das neue Telekommunikationsgesetz darf also in einigen Teilen vorläufig nicht angewendet werden. Das gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, also bis zum Urteil. Bis dahin dürfen, so die Richter, die zwangsgespeicherten Daten des Telekommunikations- und Internetverkehrs nur an die Strafverfolgungsbehörden, nur mit Genehmigung des Ermittlungsrichters und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten herausgegeben werden."

Quelle: sueddeutsche.de

In Fällen, in denen andere Ermittlungsmethoden wesentlich umständlicher wären, bleibt die Nutzung (der Daten) der Vorratsdatenspeicherung auch erlaubt.

Eigentlich kein Sieg der Demokratie. Der Staat darf die Daten weiterhin speichern und nutzen. Notfalls per Lüge oder hinterher sagt man, man dachte es sei nötig gewesen. Wenn der Geheimdienst es illegal - wie üblich - tut, bringt die vorläufige Anordnung auch nichts.

Entweder man verbietet auch generell den Vorgang der Datenspeicherung an sich oder erlaubt es ganz. Wenn es die Daten schon schön gespeichert gibt, werden sie auch genutzt! Es geht doch um den Vorgang der Vorratsdatenspeicherung. Solange das geschieht, gibt es die Vorratsdatenspeicherung, so einfach ist das.

Wieso viele Gegner der Vorratsdatenspeicherung und Demokratiebefürworter das vorläufige "Urteil" heute so feiern ist unverständlich. Es wurde zu keinem Deut die Vorratsdatenspeicherung an sich angetastet oder verboten. Das Datensammeln aller Daten geht munter weiter.

Der Staat hat was er will: Vorratsdatenspeicherung ist nicht illegal und darf genutzt werden. Das ist alles, darum geht es dem Staat.

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