Beschlossen wurde die Verordnung (bgblportal.de, PDF) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) während der Fußball-WM 2006. In Kraft getreten ist sie am Donnerstag, nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Der Verordnung nach müssen von Netzpublikationen (z.B. Internetseiten) Belegexemplare bei der Nationalbibliothek abgeliefert und zur Archivierung und Einsicht dort freigegeben werden. Man zwingt quasi alle Seitenbetreiber im ("deutschen") Internet dazu, ihre Seiten, Texte oder sonstigen Medienwerke auf eigene Kosten online abzuliefern. Bei größeren oder oft aktualisierten Angeboten kann das zu Problemen führen. Lediglich privaten Zwecken dienende Websites sind von der Pflicht der Ablieferung befreit. Nur was genau sind private Seiten? Gehören dazu Blogs oder private Seiten, die zwar privat betrieben werden aber z.B. über Dinge von allgemeinen Interresse berichten?
Mit Strafen mit bis zu 10.000 Euro muss man rechnen, wenn man nach einer Abmahnung seine Inhalte nicht an die DNB abliefert. Solange die DNB jedoch selbst nicht geklärt hat, wie sie im Prinzip eine Kopie des Internets anlegen soll, wie sie mit den zu erwartenden unmengen an Daten umgehen kann, will man "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen".
Mehr zum Thema:
- "Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft" (heise.de)
- "Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren" (spiegel.de)
- Infos zur Deutschen Nationalbibliothek (de.wikipedia.org)
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