Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar wird nächstes Jahr aus dem Gefängnis entlassen.
Ein völlig normaler Vorgang. Jeder Täter kommt in unserem Land nach etwa 15 oder spätestens 25 Jahren in die Freiheit zurück, sofern keine von der Person ausgehende Gefahr mehr besteht. Einen, im Gegensatz zu Klar, erwiesen Mehrfachmörder muss man ebenso wieder freilassen, wie es auch geschieht. Das sind unsere Gesetze. Die Mitgliedschaft in der "RAF" macht Taten nicht schwerwiegender als üblichen Mord.
Die Rechten nerven mit ihrem "neunfach Mörder" Gerede. Er ist wegen gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes rechtskräftig verurteilt. Nur, da er zur Gruppe der Täter (RAF) gehörte! Eine bloße Zugehörigkeit zum Täterkreis und sogar Anwesenheit am Tatort, sind keinerlei juristischer Beleg für eine Täterschaft. Ihm persönlich konnte kein einziger Mord nachgewiesen werden. Bis heute ist nicht zweifelsfrei geklärt, welchem RAF-Terroristen die jeweiligen Todesschüsse der Taten zuzuschreiben sind. Unter rechtsstaatlichen Umständen, kann man so jmd. weder als Mörder bezeichnen, noch überhaupt ins Gefängnis stecken. Nur jemand, den man des Mordes überführt, der ist ein Mörder. Sippenhaft gibt es doch nicht? Erst bei zweifelsfreiem Feststehen des Mörders (Täter), kann man harte Strafen für Mord verhängen. Er hätte höchstens wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung, sowie versuchten Mordes (an einem schweizerischen Grenzbeamten in Riehen), sowie diverser Banküberfälle für einige, jedoch nie über 25 Jahre verurteilt werden dürfen. Was die Beweise betrifft, gab und gibt es keine gegen ihn, die ihn des Mordes belasten.
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