Mittwoch, 11. Juni 2008

Urteil: Studiengebühren verfassungsgemäß

Laut Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes, sind Studiengebühren in Hessen grundsätzlich erlaubt. Um es gleich vorweg zu nehmen: Das hat nichts mit der Abschaffung der Studiengebühren durch Rot-Rot-Grün zu tun. Das Urteil legalisiert Studiengebühren, erzwingt jedoch nicht deren Einführung und verhindert keinesfalls die Abschaffung.

Irgendwie wirkt das Urteil rein parteiisch für Koch und nicht so sehr an die Gesetze gebunden. Laut Artikel 59 der Landesverfassung darf Schulbesuch nichts kosten. Das Gericht findet aber, dass Schulbesuch was kosten darf, sofern es sich jeder leisten kann bzw. keinen ausschließe, was bei den Studiengebühren doch explizit nicht der Fall ist.

Studiengebühren verhindern und erschweren das Studieren für die, die es sich nicht leisten können. Daran ändern auch womögliche Kredite nichts. Wer Kredite aufnimmt, egal unter welchen Konditionen, tut das ja, da er sich was (ansonsten) nicht leisten kann. Ein Irrsinn, die Leute zwingen zu wollen Kredite aufnehmen zu müssen, nur um Studieren zu können und damit u.a. gegen Artikel 59 der Landesverfassung zu verstoßen.

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