"Die bundesweite Razzia der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 war rechtswidrig. Das stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest. Die militanten G-8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen. Deshalb sei nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, erklärten die Richter weiter." Quelle: sueddeutsche.de
Immerhin mal wieder ein kleiner Schritt gegen die stetig steigende Macht und den Machtmissbrauch durch den Staat, der meint unter der Tarnung der Terrorbekämpfung bzw. per "Strategie der Spannung" seine Macht allumfassend machen zu können um alle Bürger unter Generalverdacht, Überwachung und Aushebelung der Grundgesetze zu seinen Geiseln zu machen, die nur für den Staat da sind (Steuern & Pflichten) sowie alle paar Jahre brav ihr Stimme fürs Etablishment abgeben.
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Samstag, 5. Januar 2008
Razzia gegen G-8-Gegner rechtswidrig
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