Heute wieder mal ein, wenn auch nicht so wichtiger, Fall, der aufzeigt, dass unser Grundgesetz längst ausgehebelt und umgangen wurde, indem man EU-Recht über das Grundgesetz stellte. Siehe die heutige Meldung:
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das sogenannte VW-Gesetz für unwirksam erklärt. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Gemeinschaft, begründeten die Luxemburger Richter ihren Spruch." Quelle: netzeitung.de
Deutschland muss sich an EU-Recht halten und damit natürlich auch die deutschen Gerichte & Richter. Unser Grundgesetz wurde faktisch illegal, gegen das Grundgesetz (GG) selbst verstossend, ausghebelt bzw. durch Anerkennung des EU-Rechts als bindend umgangen, da EU-Recht über Länderrecht (nicht Bundesländer, sondern EU-Staaten) steht. Faktisch also Hochverrat/Landesverrat und größter möglicher Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz spielt keine Rolle mehr, da alles, was die "EU" ins "EU-Recht" (EU-Gesetze) aufnimmt automatisch auch für Deutschland und die deutsche Justiz bindendes Recht ist. Im Grundgesetz selbst steht dazu, dass man Personen, die versuchen (oder es getan haben) das Grundgesetz (GG) außer Kraft zu setzen, sogar "bekämpfen" darf.
Grundgesetz Artikel 20/4:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Grundgesetz Artikel 20/3:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Diese wurde dank EU-Recht ausgehebelt, da Deutschland und die deutsche Justiz sich nach EU-Recht BINDEND zu richten hat. Das geht laut GG aber nicht, da laut GG die deutsche Justiz für die Rechtsprechung verantwortlich ist und sie u.a. nach 20/4 nicht z.B. durch umgehen/ausschalten des GG auf andere, landesexterne Gerichte (der EU) abzugeben bzw. übertragbar ist, was dann das GG selbst ausschaltet.
Grundgesetz Artikel 1/3:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Grundgesetz Artikel 19/2:
"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.">
Der Kreis schließt sich. Egal was man nachträglich noch bzgl. EU ins GG aufnahm. Man kann laut GG keinerlei Gesetzgebung und Macht, die über dem GG steht und es somit ausschaltet, in Kraft setzen. Das ist juristisch, ohne das GG auszuschalten oder zu umgehen, absolut unmöglich.
Die, die dafür sorgten, dass unser GG ausgeschaltet wurde und dank EU-Recht, genau genommen, keine Rolle mehr spielt und durch EU-Recht (das über GG und landesinterner Gesetzgebung steht) umgangen wurde, sollten § 81 des Strafgesetzbuches kennen:
"Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."