Mittwoch, 4. März 2009

Pistenrowdie Althaus nun vorbestraft

Zwar wurde Althaus nun gerichtlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, die Frage ist jedoch unter welchen Umständen und zu welcher Strafe. Einen Tag nach Bekanntgabe der Anklage dauerte das Verfahren ganze 45 min.! Reiche oder bekannte Leute will man nicht schaden. Ein normaler Prozess über mehre Tage bzw. Wochen oder sogar Monate - vor der Wahl - hätte Althaus natürlich stark geschadet, da er dann täglich mit dem Thema in den Medien gewesen wäre.

Als normaler Bürger hätte man es ganz bestimmt nicht so gut mit dieser vorzüglichen Behandlung durch alle österreichischen Behörden gehabt. Doch "demokratisch fair" wie immer, stehen Politiker & Co. natürlich über dem Gesetz. Österreich gab Althaus ein spezielles Verfahren, ganz in seinem Interesse zu seinem Nutzen. Alles ging so reibungslos, bequem und schnell wie überhaupt möglich. Althaus selbst wird das mit den Behörden ausgehandelt haben. Er wusste schon vorher über die Dauer und das Urteil. Alles ideal für den Wahlkampf, sollte er wirklich, wie bislang angekündigt, antreten.

Was Fairness, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angeht, scheint Österreich keineswegs besser als Deutschland zu sein. Erst konnte man noch hoffen, da das Verfahren in Österreich stattfand, könnte es weniger bis keine Seilschaften zu den Deutschen (Althaus) geben, doch von wegen.

Das Strafmaß ist lächerlich. Nur 33.000 Euro wegen fahrlässiger Tötung muss Althaus zahlen und an den Witwer der von ihm Getöteten, lächerliche 5000 Euro. Über diese Bestrafung wird Althaus müde lächeln und es aus der Lobby-, äh, Portokasse zahlen.