Wie immer lässt man die Großen einfach gehen!
"Wer Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleust, muss künftig in aller Regel ins Gefängnis. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafen für Steuerhinterzieher deutlich verschärft.[...] Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich, entschieden die Karlsruher Richter."
Quelle: fr-online.de
Bei Zumwinkel gibt es keinerlei strafmildernde Gründe... Dass er es mit VORSATZ tat, steht fest. "Gegen den Angeklagten sei eine über zwei
Jahrzehnte 'in hohem Maße geplante' Steuerhinterziehung anzuführen." [spiegel.de] Pseudo bereuen tut fast jeder seine Taten, um vor Gericht besser wegzukommen.
Irrsinn und schreiende Ungerechtigkeit, wie Staatsanwaltschaft(!) und Verteidigung ein möglichst geringes Strafmaß verlangten. "Bei der Zumessung des Strafmaßes berücksichtigte die Staatsanwaltschaft zudem, dass Zumwinkel seit seiner Festnahme am 14. Februar 2008 einen erheblichen Ansehensverlust hinnehmen musste." [spiegel.de]Als Vorwand dient Zumwinkel Ansehensverlust, was auch eine Strafe sei. Korrekt, doch das darf NICHTS am gesetzlich "vorgeschriebenen" Urteil (Haft ab 100.000 Euro) ändern. Diese Strafe war keine staatlich verhängte! Nur weil jmd. bekannt ist und so mehr Ansehen verlieren kann, macht das seine Taten nicht besser. Normale Täter, ohne
Promi-Bonus, mit kaum Ansehen, gehen also gleich ab >100.000 bzw. zumindest ab 300.000 EUR aufwärts in den Knast.
Die Masse finanziert und ermöglicht der Elite ihren Wohlstand.
Nur durch Ausbeutung und Ausnutzung der Masse der Bürger kann man überhaupt soviel Geld anhäufen. Wer dann danach, nach Arbeit und Verdienst oder Abzocke, wieviel Steuern zahlt (Küken gestern) ist dann eine ganz andere Sache und hat damit nichts zu tun. Hier geht es um die Bildung des Vermögens, welches versteuert werden muss. Viele Reiche drücken sich davor, siehe Zumwinkel.
Zumwinkel hat er über 20 Jahre(!) am Stück was verbrochen (vorsätzlich, exakt geplant und organisiert Steuern hinterzogen) und bekommt zur Strafe zwei Jahre auf Bewährung. Belegbar waren in den letzten fünf Jahren _angeblich_ nur knapp unter 1 Mio. hinterzogene Steuern. Doch seine 20 Jahre(!) Steuerhinterziehung muss man bei der Urteilsfindung als EINE fortwährende Tat betrachten. Es sind keine X Taten über 20 Jahre, sondern eine Tat über 20 Jahre.
Insgesamt, über die 20 Jahre, muss es um weit mehr als 1 Mio. gegangen sein, was vertuscht wird. Wieviel sind es total? 10 Mio.? 15 Mio.? 20 Mio.?
Foto: Klaus Zumwinkel von Kandschwar - GNU Free Documentation License