Mittwoch, 30. Juli 2008

Rauchverbot gekippt?

Das Bundesverfassungsgericht hat die in Berlin und Baden-Württemberg geltenden Regelungen für Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt. Generelle Rauchverbote wie in Bayern sind jedoch legal.

Damit darf in bestimmten, inhabergeführten, kleinen (einräumigen) Eckkneipen wieder geraucht werden. Aus dem Urteil: "Gastwirten der getränkegeprägten Kleingastronomie" ist es "nicht zuzumuten", die besonderen Belastungen, "die für sie durch das Rauchverbot geschaffen werden, hinzunehmen".

Glück für die Kläger, die Masche der Tabaklobby wirkte: Alle Kneipen, die pleite gingen, schoben es in letzter Zeit einfach auf das Rauchverbot. Dabei gingen und gehen immer, auch vor Rauchverbot, regelmäßig Kneipen pleite. Zuvor hatte es nur andere Gründe wie Misswirtschaft und Fehler des Wirtes? Nein, auch nach Rauchverbot wurde keine Kneipe rein deswegen ruiniert. Am Rande der Existenz stehenden Kneipen konnte es das Ende maximal beschleunigen.

In anderen Ländern boomte nach Einführung eines (strengeren, allgemeinen!) Rauchverbotes die Gastronomie. Es gibt viel mehr NICHTRAUCHER als Raucher, diese gingen dann öfters und nicht vom Qualm gestört aus. Was nicht heißt, dass auch dort einige Kneipen (wie immer) schließén mussten. Dafür entstanden neue oder (z.B. größere) machten gesteigerten Umsatz & Gewinn.

Ebenso ist nicht nachvollziehbar, wieso es den Wirten in ihren, öffentlich zugänglichen, Räumen erlaubt sein soll, das Gesundheitsschädliches getan wird. Das ist gerade kein Grundrecht. In dem Augenblick, in dem eine Sache (allen) Anderen schadet, kann man sich nicht auf Grund- oder Eigentumsrechte berufen. Als Beispiel die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder sonstige allgemeinen Gesetze zur Wahrung des öffentlichen Friedens. Ein Wirt darf in seiner Kneipe z.B. auch nicht Rauschgifte, Menschen- & Waffenhandel usw. stattfinden lasen, nur da es seine Kneipe ist. Der Staat kann Regeln und Gesetze gegen Schädliches gegen die Allgemeinheit einführen, dazu ist er da, zum Schutze des Allgemeinwohls und der Gesundheit der Bürger.

Das neue Urteil bekräftigt erneut, wie notwendig ein striktes, allgemeines Rauchverbot in der gesamten Öffentlichkeit - allen öffentlich zugänglichen Gebieten & Gebäuden - ist. Diese Gesetzgebung wäre nicht angreifbar. Erster Schritt muss eine "Kriminalisierung" des (öffentlichen) Rauchens sein. Es muss keinesfalls 100%ig (überall z.B. Zuhause) verboten, jedoch in eine rechtliche Grauzone kommen, damit man rechtlich dagegen vorgehen kann.