"Der Bund für Geistesfreiheit muss sich auch künftig beim Protest gegen die katholische Kirche an Feiertagen ruhig verhalten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage der Atheisten-Vereinigung gegen die Landeshauptstadt ab, die eine öffentliche Party mit Musik und Tanz am Karfreitag 2007 verboten hatte. Mit dem Urteil soll in der Sache aber nicht das letzte Wort gesprochen sein: Hubert Heinhold, Anwalt der Kläger, kündigte am Donnerstag nach der Urteilsverkündung an, das rigide Feiertagsverbot notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. [...]
Die Behörde hatte die 2007 geplante Party in einem Theater am Oberanger als "durchgängige Tanzveranstaltung" angesehen. Solche Partys könnten an besonders geschützten stillen Tagen wie dem Karfreitag nicht stattfinden, sagte Amtsrat Jürgen Rappold. Selbst Veranstaltungen, bei denen religiöse Lieder gesungen werden sollten, seien am Karfreitag schon verboten worden." Quelle: sueddeutsche.de
Eigentlich ein Witz, dass man bis heute an bestimmten kirchlichen Feiertagen keine Tanzveranstaltungen usw. haben darf. Die Kirche kann Feiertage haben wann und wie sie will, doch nicht aber allen Bürgern, auch den nicht gläubigen/einer Religion zugehörigen bestimmte Sachen verbieten?