Dienstag, 11. März 2008

Automatische Erfassung von Autokennzeichen gestoppt

Erneut ein kleiner Rückschlag gegen die totalitären Träume unseres Staates:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen seien verfassungswidrig und nichtig, betonten die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe am heutigen Dienstag. Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führten sie aus. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil gegen die spezielle Form der Rasterfahndung auf den Straßen erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt."

Bei der Automatische Erfassung von Autokennzeichen werden alle vorbeifahrenden Autos (bzw. Kennzeichen) erfasst und mit einer Datenbank verglichen. Eine totale Überwachung gegen alle, ohne jeden Grund und Verdachtsmoment. Zudem war es vollkommen nutzlos.

"Allein in Hessen wurden 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen. In Bayern sollen es sogar 5,1 Millionen pro Monat sein. Der Erfolg der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Ins Netz gingen der Polizei demnach meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hatten."
Quelle: heise.de

Am aktuellen, über Jahrzehnte, aufgebauten totalitären Zustand ändert sich durch dieses Urteil zwar nichts, doch wenigstens wurde ein weiterer Schritt gestoppt. Bald wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung erwartet.

Nachtrag:
Grundsätzlich verboten wurde die automatische Erfassung von Autokennzeichen nicht. Jedoch ist die Anwendung nicht mehr "einfach so", ohne Straftat oder konkreten Verdacht, sondern nur im Rahmen einer Fahndung erlaubt.

Auch nur, wenn es im Rahmen einer Fandung Sinn macht. Wie nach einem großen Verbrechen in direkter Umgebung des Verbrechens oder dem mutmaßlichen Fluchtweg. Das ist sowieso ausichtslos. Terroristen oder halt die Geheimagenten bräuchten nur z.B. eine Kopie eines Kennzeichenes bzw. legal gemietes oder kurz zuvor legal (von privat) gekauftes/geliehenes Auto und wären schon fein raus. Dann würde die automatische Erfassung von Autokennzeichen nichts bringen. Die hilft nur bei Dummen. Wenn z.B. Täter mit einem als gestohlenen gemeldeten & bekanntem Auto unterwegs sind oder mit ihrem eigenem, wenn sie selbst längst zur Fahndung raus sind.