Freitag, 30. November 2007

Die Rußfilter-Show der Bundesregierung

"Im Skandal um kaputte Dieselrußfilter hat Umweltminister Sigmar Gabriel mit den Kfz-Verbänden eine Kulanzregelung ausgehandelt: Über 40.000 Autobesitzer mit fehlerhaften Geräten können sich umsonst neue Systeme installieren lassen." Quelle: spiegel.de

Die Regierung macht, als hätte sie selbst das erreicht und wäre das reine Kulanz, nicht die rechtliche Pflicht des Verkäufers. Doch wenn man völlig wirkungslose, nicht das Beworbene erfüllende bzw. defekte Waren erwirbt, hat man doch schon immer rein rechtlich einen Anspruch auf "Ausbesserung", Umtausch oder Rückgabe samt Rückerstattung.

Da die Rußfilter - um die es geht - alle wirkungslos und nun ohne Genehmigung sind, hat rechtlich sowieso jeder Käufer einen Anspruch auf Besserung/Umtausch/Geld zurück!

Was hat also die Bundesregierung damit zu tun? Jeder Betroffene hätte sich sowieso auch vollkommen ohne das Gerede der Regierung an seine Werkstatt wenden können, es ist ihre Pflicht die defekte, nicht beim Verkauf Beworbene erfüllende "Betrugsware" gegen echte, intakte und funktionierende zu tauschen o.ä. wie bei jedem Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer falsche/nicht funktionierende Ware, die als funktionierend und den Zweck erfüllend beworben wurde, verkauft.

Gesetzlage: siehe z.B. BGB §434, §437, §439f sowie z.B. §281

Update:
Wie man heute hört, wollen einige Werkstätten nicht gratis Austauschen. Da sieht man, dass die Bundesregierung kein Weisungsrecht gegenüber wem auch immer hat.

Wie oft bei defekten Waren, kann es bei der Rückgabe/Umtausch bei unseriösen Händlern (hier Werkstätten, die aber auch Teile verkaufen und nur zusätzlich gleich montieren) zu Problemen kommen. Notfalls muss man einen Anwalt bemühen...