"Der Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage der Linksfraktion im Bundestag zurück. Der Einsatz nämlich, so das Gericht, habe eine "friedensbewahrende Ausrichtung"." Quelle: Stern.de
Wie nett formuliert. Der Krieg in Afghanistan, bei dem wöchentlich unzählige Zivilisten sterben, ist also friedensbewahrend? Fragt sich bloß, wie friedlich es dort wäre, wenn die USA das Land nicht angegegriffen und keinen unprovozierten Angriffs-Krieg gestartet hätten? Afghanistan griff weder die USA an, noch stellte es eine militärische Bedrohung dar. Dass von dort aus "911" ausging, ist bis heute wohl kaum mehr, als eine der vielen Lügen, die alle Länder verwenden, die ständig wie die USA - nun seit über 50 Jahren - Angriffskriege gegen andere Länder führen. Hitlers Angriffskriege waren laut seinem Credo auch reine Kriege für den Frieden, für die Befreiung der armen Deutschen in Polen etc. und später gegen die Terroristen, den Widerstand in den eroberten Ländern durch z.B. die französische Résistance oder die sowjetische Partisanen. Wen verwundert es, dass es in den von USA & Co. besetzten Ländern auch Widerstand gibt, Leute, die sich für ihr Land gegen Fremdherrschaft einsetzen? Was sogar laut Kriegs-/Völkerrecht legal ist.
An Spannung gewinnt die BGH-Entscheidung, wenn man beachtet, dass das Urteil sich auf die NATO-Statuten beruft und die Souveränität Deutschlands faktisch ausschaltet:
"Nach den Worten der Karlsruher Richter dient der NATO-geführte ISAF-Einsatz in Afghanistan der Sicherheit des euro-atlantischen Raums und überschreitet daher nicht wesentliche Strukturentscheidungen des NATO-Vertrags."
Quelle: Stern.de
Nun wissen wir es: Deutschland ist nicht souverän und wann Deutschland wo, was mit seinem Militär zu tun hat, entscheidet die NATO und nicht Deutschland? Laut diesem Urteil richtet man sich also rein nach den NATO-Statuten! Da diese nicht von Deutschland, sondern von der NATO kontrolliert & geändert werden, wird so vollkommen die Souveränität unseres Landes umgangen. Was, wenn in den NATO-Statuten bald steht: "Wir greifen an, wen die USA angreifen." Dann ist das, laut BGH-Urteil, legal und deutsche Pflicht, das zu erfüllen. Deutschland hat zu tun, was die NATO als rechtmäßig empfindet. So zwingt man souveräne Länder von außerhalb des eigenen Landes festgelegte Pflichten zu erfüllen und kann Regierung sowie Parlament umgehen. Denn die NATO bestimmt von nun - laut BGH-Urteil - was Gesetz und Pflicht ist.
Dienstag, 3. Juli 2007
Verfassungsgericht: "Deutschland NATO kontrolliert"
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